Wohnraumlüftung (Nachrüstung)

Dezentrale Wohnraumlüftungssysteme und Geräte zum nachträglichen Einbau bei Altbeständen sowie zur erforderlichen Erstausrüstung und zum Nachrüsten bei Neubauten.

Grundsätzliches

  • Die nachträgliche Installation von Wohnraumlüftung (Rohreinbaulüfter, Fensterbänke mit dezentraler Lüftung) erfolgt im Normalfall mittels einer Kernbohrung durch die Außenwand.
  • Eine Wohnraumlüftung sorgt nicht nur in Neubauten für den nötigen Luftaustausch, sondern ist auch für Bestandsbauten sinnvoll. Sie garantiert eine bessere Luftqualität in Räumen, verhindert gefährliche Schimmelbildung und schützt gleichzeitig vor Schmutz, Pollen und Lärm.
  • Bei Neubauten mit diffusionsdichten Fenstern muss zwingend eine Wohnraumlüftung verbaut sein, da sonst kein Luftwechsel gewährleistet werden kann (Gefahr von Schimmelbildung, Unwohlsein durch abgestandene Luft).

Wissenswertes

  • Bei neuen Wohngebäuden, die nach dem aktuellen Gebäude-energiegesetz (GEG) errichtet werden, ist ein Lüftungskonzept zwingend vorgeschrieben.
  • Bei der energetischen Sanierung eines Bestandsbaus ist, unter gewissen Voraussetzungen, ein Lüftungskonzept Pflicht.
  • Für die Nachrüstung von Wohnraumlüftungen gibt es zum Teil Fördermöglichkeiten.
  • Moderne Wohnraumlüfter mit Wärmerückgewinnung können zusätzlich Energie sparen.